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Opferbegleitung

 

Andere Bezugspersonen

Mütter und/oder Väter stehen als Bezugsperson für das Mädchen aber nicht immer zur Verfügung. Lebt das Mädchen im Heim, bei Pflegeeltern oder in einer Wohngruppe, ist es in diesem Fall auch möglich und sinnvoll, wenn eine andere direkte Bezugsperson des Mädchens benannt und anstelle der Eltern in den Prozess einbezogen wird.

Voraussetzung für eine Teilnahme an der Gruppe ist in jedem Fall, dass eine verbindliche Bezugsperson für das Mädchen und als AnsprechpartnerIn für die Gruppenleiterinnen da ist.

Die Mädchengruppe ist eine wichtige Form der Unterstützung bei sexuellen Missbrauchserfahrungen; eine begleitende Familienarbeit ist in jedem Fall notwendig und sinnvoll. Denn letztendlich müssen alle Familienmitglieder bereit sein, sich mit der Missbrauchserfahrung des Mädchens auseinanderzusetzen, wenn die Aufarbeitung gelingen soll und eine entwicklungsfördernde Atmospäre in der Familie wiederhergestellt werden soll!