Daran orientieren wir uns.

Unsere ethischen Richtlinien.

Ethikrichtlinien

für die Arbeit bei Wendepunkt e.V., der Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch
an Mädchen und Jungen in Freiburg
Die Ethikrichtlinien sind eine freiwillige Selbstverpflichtung aller MitarbeiterInnen von Wendepunkt e.V.. Sie sind Leitlinien für die Ausübung eigenverantwortlichen Handelns im beraterischen und therapeutischen Bereich, sowie in Aus-und Fortbildung und bilden die Grundlage der Qualitätsstandards unserer Arbeit.
Hintergrund und Zielsetzungen von Wendepunkt

Die Fachstelle hat ihren Ursprung in dem 1984 in Freiburg gegründeten Arbeitskreis gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. Als Initiative, die aus einer Selbsthilfegruppe von betroffenen Frauen hervorgegangen ist, hat Wendepunkt seinen Ursprung in der parteilich-feministischen Arbeit.

Anlässlich der Vereinsgründung 1988 wurde satzungsgemäß verankert, dass Wendepunkt e.V. niederschwellige Hilfsangebote sowohl für betroffene Mädchen und Jungen als auch Frauen und Männer anbieten möchte. Den Gründerinnen war wichtig, dass auch Jungen und Männer, die die Erfahrung sexuellen Missbrauchs machen mussten, Unterstützungsangebote erhalten können.

Die im Folgenden MitarbeiterInnen genannten Personen setzen sich zusammen aus

  • den hauptamtlichen BeraterInnen inklusive der Fachlichen Leitung,
  • den weiteren MitarbeiterInnen. Dazu gehören
    • der ehrenamtliche Vorstand,
    • die VerwaltungsmitarbeiterInnen,
    • die PraktikantInnen,
    • die Honorarkräfte,
    • die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen.

Mädchen und Frauen werden ungefähr doppelt so häufig Opfer von sexuellem Missbrauch wie Jungen und Männer. Dem entsprechend haben die weiblichen Fachkräfte von Wendepunkt doppelt so viele Stellenanteile für die Beratungsarbeit wie die männlichen Fachkräfte. Die Beratung erfolgt geschlechtsspezifisch und richtet sich in der Regel nach dem Geschlecht der betroffenen Person.

Entsprechend den Vorgaben der Satzung hat auch der Vorstand von Wendepunkt mindestens so viele weibliche wie männliche Mitglieder.

Die MitarbeiterInnen von Wendepunkt achten darauf, dass die Anliegen der Angehörigen ihres jeweiligen Geschlechts hinreichend Beachtung finden. Es wird ein reflektierter respektvoller und offener Umgang zwischen den Geschlechtern gelebt. Dies alles wirkt sich gewinnbringend auf die parteiliche Arbeit mit den KlientInnen aus.

Weitere Zielgruppen der Arbeit sind Mütter und Väter, Familienangehörige und Bezugspersonen von Betroffenen, sowie professionelle HelferInnen unterschiedlicher Berufsgruppen. Aber auch PartnerInnen von Menschen mit sexueller Missbrauchserfahrung sehen sich oft mit den Folgeproblemen konfrontiert. Die dabei erlebte Hilflosigkeit und Verunsicherung führt zu einer hohen emotionalen Belastung dieser Menschen für die wir ebenfalls Beratung und Begleitung anbieten.

Die Präventionsarbeit ist ein weiterer wichtiger Teil unserer Arbeit. Wendepunkt bietet Elternabende, Fortbildungen und Präventionseinheiten für Kindergarten und Schule an.

Um der Tabuisierung des sexuellen Missbrauchs entgegen zu treten, sehen wir unsere Aufgabe auch in der Öffentlichkeitsarbeit. Durch Veranstaltungen, Informationsstände, Presseartikel, Radiosendungen etc. wollen wir über Ausmaß, Ursachen und Folgen von sexuellem Missbrauch sowie über unsere Arbeit informieren.

Wendepunkt ist korporatives Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Freiburg und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V. (DGfPI).

Grundsätze unserer Arbeit
  • den betroffenen Menschen glauben
  • parteiliche Arbeit für die Betroffenen
  • Bezugspersonen der Betroffenen unterstützen
  • geschlechtsspezifische Hilfsangebote für Mädchen und Jungen sowie Frauen und Männer
  • spezifische präventive Kompaktangebote für Kindergärten und Schulen
  • spezifische Fortbildungsangebote für Institutionen

Die MitarbeiterInnen von Wendepunkt stehen unter Schweigepflicht und sind nicht zur Anzeige verpflichtet.

Die Ethikrichtlinien stellen Leitlinien im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung aller MitarbeiterInnen dar. Der Vorstand und die BeraterInnen von Wendepunkt achten auf die Einhaltung der Ethikrichtlinien.

Achtung vor den Rechten und der Würde des Menschen
Die Grundhaltung der MitarbeiterInnen ist von Achtung, Respekt und Wertschätzung geprägt. Dies beinhaltet die Akzeptanz von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern unabhängig von ihrem Alter, ihrer ethnischen Herkunft und Kultur, ihrem sozialen und ökonomischen Status, körperlicher oder intellektueller Beeinträchtigungen, ihrer sexuellen Orientierung, Weltanschauung und Religion.

Dazu gehört auch die Anerkennung und der Respekt bezüglich des Wissens, der Haltung, der Erfahrung und der Fachkenntnisse von KlientInnen, Drittpersonen, KollegInnen, Lernenden und der allgemeinen Öffentlichkeit.

Die MitarbeiterInnen haben bezüglich der Thematik Sexueller Missbrauch eine besondere Verantwortung und sind sich dieser in ihrem Verhalten in der Öffentlichkeit bewusst.

Beratung und Begleitung
Gewalt jeder Art bedeutet für die Betroffenen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und häufig auch eine Traumatisierung. Die Beratung und Therapie mit gewaltbetroffenen Menschen erfordert daher ein hohes Maß an ethischer Verantwortung. Die BeraterInnen von Wendepunkt sind besonders gefordert, das eigene Verhalten und Erleben im Beratungskontext zu reflektieren. Sie haben die Aufgabe, die KlientInnen sowie auch sich selbst vor Grenzüberschreitungen und Machtmissbrauch zu schützen.
Die Beziehung in der Beratung/Begleitung

Die Beziehung zwischen BeraterIn und KlientIn ist eine durch Respekt und Wertschätzung getragene, fördernde Arbeitsbeziehung. Für alle am Beratungsprozess beteiligten Personen ist eine besondere Sensibilität für Grenzen erforderlich.BeraterInnen sind sich dessen bewusst, dass in der Beratungsbeziehung ein Machtgefälle besteht. Auch wenn sich BeraterIn und KlientIn auf einer menschlichen Ebene als gleichrangige Personen begegnen, besteht durch die professionelle Kompetenz der BeraterIn und durch die Rolle, die sie im Beratungsprozess einnimmt, eine Asymmetrie. Die/der BeraterIn trägt die professionelle Verantwortung im Beratungsprozess und ist für die Einhaltung von Grenzen verantwortlich. Die Asymmetrie der Beratungsbeziehung löst sich nicht durch das Ende des Beratungsprozesses auf. Selbst wenn die Beratung nur kurz und vorwiegend informativ war, können Machtungleichgewicht und Asymmetrie erhalten bleiben.

Bei einer professionellen Beratungsbeziehung ist eine freundschaftliche, sexuelle oder geschäftliche Beziehung ausgeschlossen. Anzeichen von Grenzauflösungen können z.B. Verliebtheits- oder Rettungsphantasien, Wut- und Hassgefühle, der Wunsch von der KlientIn bewundert zu werden und/oder das Mitteilen eigener Wünsche und Bedürfnisse sein. Diese sollten von der BeraterIn bereits im Ansatz erkannt und in die Supervision bzw. den kollegialen Austausch eingebracht und bearbeitet werden. Sie sollen Anlass sein, die eigene berufliche und private Situation zu reflektieren. Das Team trägt gemeinsam die Verantwortung, einen Raum und eine vertrauensvolle Atmosphäre für einen offenen Austausch zu schaffen.

Transparenz
Im Bemühen um Klarheit und Transparenz gegenüber der KlientIn informiert die BeraterIn in verständlicher und angemessener Form über:

  • die Art und Arbeitsweise der Beratungsstelle,
  • die eigene berufliche Qualifikation,
  • die Vertraulichkeit und Schweigepflicht,
  • Art und Umfang der angebotenen Leistung,
  • die Art und den Zweck der Dokumentation von Daten.

Den KlientInnen wird Gelegenheit gegeben, frei von Zeit- und situativem Druck über die Annahme der Angebote zu entscheiden.

Schweigepflicht

Die MitarbeiterInnen von Wendepunkt unterliegen gegenüber allen Personen und Behörden der Schweigepflicht gemäß § 203 STGB.Wenn ein Dritter Auskünfte über die KlientIn haben möchte, bedarf es einer schriftlichen Entbindung der Schweigepflicht seitens der KlientIn.

Ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 383 ZPO und § 53 STPO gegenüber den Gerichten gilt nicht für die BeraterIn.

Im Falle einer Selbst- oder Fremdgefährdung einer/eines KlientIn hat die/der BeraterIn eine Abwägung zwischen der Schweigepflicht einerseits und dem Schutz der Betroffenen vorzunehmen. Überwiegt der Schutz der Betroffenen, sind unverzüglich Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr vorzunehmen.

Mädchen und Jungen ab dem 16. Lebensjahr steht das Aufsuchen einer Beratungsstelle ohne das Wissen der Sorgeberechtigten zu. Das heißt, eine Einwilligung des Sorgeberechtigten gemäß § 36 Abs. 1 SGB 1 ist nicht erforderlich.

Bei jüngeren Kindern und Jugendlichen greift § 8 SGB VIII. Dieser regelt, dass Kinder und Jugendliche das Recht auf Beratung haben ohne Kenntnis des Sorgeberechtigten, wenn dies eine Not- und Konfliktlage erfordert. Ziel sollte hierbei sein, in Absprache mit dem Kind/dem Jugendlichen in absehbarer Zeit die Mutter und/oder den Vater zum Gespräch zu bitten oder ggf. das Jugendamt zu informieren.

Datenschutz

Die MitarbeiterInnen verpflichten sich, alle Informationen und Mitteilungen der KlientInnen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich zu behandeln. Ihre Aufzeichnungen auf elektronischen Speichermedien sind vor Zugriffen, Vernichtung und unrechtmäßiger Verwendung zu schützen. Die Einhaltung datenrechtlicher Bestimmungen ist zu gewährleisten.

Informationen über KlientInnen dürfen nur unter Sicherung der Anonymität im Rahmen der Fort- und Weiterbildung und in Veröffentlichungen genutzt werden. Nach Ermessen der/des BeraterIn ist deren Einverständnis einzuholen.

Fachliche Kompetenz der BeraterInnen
Alle BeraterInnen verfügen über ein abgeschlossenes Studium im Bereich Sozialwesen sowie über eine beraterische und/oder therapeutische Zusatzqualifikation.

Eine mindestens jährliche Teilnahme an einer spezifischen Fort- oder Weiterbildung und das Studium aktueller Fachliteratur hilft, die eigene Haltung und Handlungskompetenz zu erweitern.

Die Professionalität des Handelns wird über regelmäßige Intervision und Supervision begleitet und sichergestellt.

Fachliche Kompetenz der weiteren MitarbeiterInnen

Honorarkräfte, PraktikantInnen und Ehrenamtliche werden von den BeraterInnen speziell für ihren spezifischen Arbeitsbereich geschult und darin fachlich begleitet.

Fürsorge der BeraterInnen

Menschen, die mit traumatisierten KlientInnen arbeiten, sind im besonderen Maße gefährdet, selbst eine sekundäre Traumatisierung zu erleiden oder ein Burnout zu entwickeln. Frühzeitig sollte dem mit einer guten Fürsorge vorgebeugt werden. Dies kann sowohl individuell mit eigenen Mitteln als Selbstfürsorge geschehen, als auch im Rahmen einer fürsorglichen Teamarbeit, die reflektierend auf die Einzelnen wie auch auf das Gesamtteam schaut. Dem Vorstand obliegt es, entsprechende Strukturen und Möglichkeiten zu bieten, die einen fürsorglichen Umgang ermöglichen und unterstützen. Hierzu gehört ebenfalls regelmäßige Supervision durch eineN externeN SupervisorIn.

Fürsorge der weiteren MitarbeiterInnen

Auch MitarbeiterInnen und Honorarkräfte, die keinen unmittelbaren KlientInnenkontakt haben, können eine sekundäre Traumatisierung oder ein Burnout entwickeln. Um dem vorzubeugen bieten die BeraterInnen einen regelmäßigen Austausch und Intervision an.

Die kollegiale Beziehung der MitarbeiterInnen untereinander
In einem Arbeitsfeld, in dem sexuelle Gewalt und Grenzüberschreitungen im Mittelpunkt stehen, ist es von zentraler Bedeutung, dass die Beziehungen der MitarbeiterInnen untereinander von gegenseitigem Respekt, Achtsamkeit und Hilfsbereitschaft getragen sind. Dabei sollte sachliche Kritik an dem beruflichen Verhalten einer/eines KollegIn, unethisches oder unprofessionelles Verhalten direkt und vertraulich angesprochen werden und in der Supervision bearbeitet werden können.

Die MitarbeiterInnen sorgen für eine Atmosphäre, in der Offenheit und Transparenz untereinander möglich sind.

Umgang mit Medien

Wendepunkt pflegt grundsätzlich einen wohlwollenden und wertschätzenden Umgang mit den Medien. In aller Regel werden jedoch keine Kontakte zwischen Medien und KlientInnen hergestellt.

Beschwerdemanagement

Wenn Sie einmal nicht zufrieden sein sollten

  • können Sie sich direkt an die/den BeraterIn wenden
  • können Sie per Kontaktformular auf der Wendepunkt-Website Ihr Anliegen schreiben.

Dies wird dann an die Fachliche Leitung sowie an die 1. Vorsitzende gesendet.
In Absprache miteinander wird sich dann zeitnah eine von beiden bei Ihnen melden und Sie über das Ergebnis oder die weiteren Schritte informieren.

Wir bedanken uns an dieser Stelle sehr herzlich für die kollegiale Unterstützung der Frauennotrufe, die uns gestattet haben, Passagen aus ihren Ethirichtlinien zu übernehmen!