Wir suchen einen männlichen Honorarmitarbeiter für unsere Präventionsarbeit gegen sexuellen Missbrauch an Grundschulen (v.a. Jungen*gruppen der 3./4. Klassenstufe).
Statement zum BZ-Interview vom 25. Juli 2018 mit Frau Buchheim und Herrn Rüskamp
„Als das Jugendamt den Hinweis einer Lehrerin bekam, weil die Mutter eines Schulkameraden des Opfers sich ihr gegenüber geäußert hatte, holte sich das Amt zwar externen Rat von einer Opferschutzorganisation. Doch der lautete: Geht damit nicht gleich zur Staatsanwaltschaft, die machen einen Stempel drauf, legen eine Ermittlungsakte an und lassen das Opfer vermutlich verstummen.“
(Quelle: BZ 25.07.2018)
Wir pflegen hier in Freiburg einen guten Kontakt zur Kriminalpolizei und würden auch niemals der Staatsanwaltschaft unterstellen, sie würde gegen den Opferschutz handeln. Da eine Strafanzeige, Teile des Ermittlungsverfahrens und die Gerichtsverhandlung extrem belastende Situationen für Betroffene darstellen können, gehört es zu einer Beratung im Sinne der betroffenen Person dazu, mit ihr gemeinsam abzuwägen, ob eine Strafanzeige eine geeignete Maßnahme zu ihrem Wohlergehen und Schutz ist.
Eine pauschalisierende Aussage ist hier fehl am Platz.
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