Der neue Jahresbericht ist da: 2025 gab es in unserem Team personelle Veränderungen, auch unsere Öffentlichkeitsarbeit haben wir weiter ausgebaut. Die Nachfrage nach Beratungen stieg 2025 deutlich an. Durch den Wegfall des Fonds sexueller Missbrauch entstand erhöhter Beratungsbedarf und zusätzliche Herausforderungen für Betroffene und die Fachstellen.
Statement zum BZ-Interview vom 25. Juli 2018 mit Frau Buchheim und Herrn Rüskamp
„Als das Jugendamt den Hinweis einer Lehrerin bekam, weil die Mutter eines Schulkameraden des Opfers sich ihr gegenüber geäußert hatte, holte sich das Amt zwar externen Rat von einer Opferschutzorganisation. Doch der lautete: Geht damit nicht gleich zur Staatsanwaltschaft, die machen einen Stempel drauf, legen eine Ermittlungsakte an und lassen das Opfer vermutlich verstummen.“
(Quelle: BZ 25.07.2018)
Wir pflegen hier in Freiburg einen guten Kontakt zur Kriminalpolizei und würden auch niemals der Staatsanwaltschaft unterstellen, sie würde gegen den Opferschutz handeln. Da eine Strafanzeige, Teile des Ermittlungsverfahrens und die Gerichtsverhandlung extrem belastende Situationen für Betroffene darstellen können, gehört es zu einer Beratung im Sinne der betroffenen Person dazu, mit ihr gemeinsam abzuwägen, ob eine Strafanzeige eine geeignete Maßnahme zu ihrem Wohlergehen und Schutz ist.
Eine pauschalisierende Aussage ist hier fehl am Platz.
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